Wer als Eigentümer oder Fachmann die EnEV 2014 nicht berücksichtigt, dem droht ein erheblich erweiterter Bußgeldkatalog.Die aktuelle Energieeinsparverordnung verlangt von Unternehmen, die Bau- oder Umbau - Projekte ausführen, eine Unternehmer - Erklärung für Ihre Kunden auszustellen die beinhaltet, daß die jeweilig ausgeführten Arbeiten den Anforderungen der EnEV 2014 entsprechen.
Diese ist vom Kunden mindestens 5 Jahre aufzubewahren, und auf Nachfrage der zuständigen Behörde Vorzulegen. Es empfiehlt sich allerdings, sie dauerhaft in die Gebäudeunterlagen aufzunehmen. Unternehmererklärungen sind erforderlich, wenn an oder in bestehenden Gebäuden:- * Änderungen an Außenbauteilen (Fassade, Fenster) vorgenommen werden,
- * oberste Geschoßdecken oder darüber befindliche Dächer gedämmt werden,
- * Heizkessel und sonstige Wärme Erzeugersysteme erstmalig eingebaut oder erneuert werden,
- * Heizungsleitungen und Warmwasserleitungen gedämmt werden,
- * Klimaanlagen und Lüftungsanlagen eingebaut oder erneuert werden.
Nach Fertigstellung unserer Arbeiten stellen wir für unsere Kunden bei jedem Projekt daher eine detaillierte Unternehmererklärung nach § 26a der Energieeinsparverordnung – EnEV 2014 aus. Diese dient zum gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis der Anforderungen der EnEV bei der zuständigen Baubehörde . |