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 U-Wertberechnung zum Nachweis der Unternehmererklärung nach EnEV 2014.

Vor Ausführung von Dämmarbeiten sollte eine objektbezogene U- Wertberechnung erfolgen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandards zu erfüllen.

Die aktuelle Energieeinsparverordnung 2014 fordert bei Sanierungen im Baubestand, daß der Wärmeschutz der einzelnen Bauteile einer Gebäudehülle bestimmte Anforderungen erfüllt. Hierzu beraten wir Sie gerne konkret .
Im Rahmen der Angebotserstellung führen wir selbstverständlich eine U - Wertberechnung zur Planung der erforderlichen Dämmstärke durch. Nach Abschluß der Arbeiten erhält jeder Kunde eine detaillierte Unternehmererklärung mit konkreter Angabe des erreichten Wärmeschutzes wie gesetzlich vorgeschrieben.   Dazu unten näheres.
 

Wärmedämmverbundsystem in Düren NiederauAltbau als KFW 70  Haus in Düren Dachboden  oberste Geschossdecke gedämmt in Köln Wärmedämmung der Fassade WDV-S in Hürtgenwald

Wer als Eigentümer oder Fachmann die EnEV 2014 nicht berücksichtigt, dem droht ein erheblich erweiterter Bußgeldkatalog.

Die aktuelle Energieeinsparverordnung verlangt von Unternehmen, die Bau- oder Umbau - Projekte ausführen, eine Unternehmer - Erklärung für Ihre Kunden auszustellen die beinhaltet, daß die jeweilig ausgeführten Arbeiten den Anforderungen der EnEV 2014 entsprechen.

Diese ist vom Kunden mindestens 5 Jahre aufzubewahren, und auf Nachfrage der zuständigen Behörde Vorzulegen. Es empfiehlt sich allerdings, sie dauerhaft in die Gebäudeunterlagen aufzunehmen.
 

Unternehmererklärungen sind erforderlich, wenn an oder in bestehenden Gebäuden:

  •   * Änderungen an Außenbauteilen (Fassade, Fenster) vorgenommen werden,
  •   * oberste Geschoßdecken oder darüber befindliche Dächer gedämmt werden,
  •   * Heizkessel und sonstige Wärme Erzeugersysteme erstmalig eingebaut oder erneuert werden,
  •   * Heizungsleitungen und Warmwasserleitungen gedämmt werden,
  •   * Klimaanlagen und Lüftungsanlagen eingebaut oder erneuert werden.

 

Nach Fertigstellung unserer Arbeiten stellen wir für unsere Kunden bei jedem Projekt daher eine detaillierte Unternehmererklärung nach § 26a der Energieeinsparverordnung – EnEV 2014 aus. Diese dient zum gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis der Anforderungen der EnEV bei der zuständigen Baubehörde .

 

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      Henke Dämmtechnik
      Schelle 24
      D- 52355 Düren

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      Telefon 02421 - 65513
      Mobil 0171- 9887313
       

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