Anforderungen zur Verwendung von Dübeln im Wärmedämmverbundsystem:Die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für Wärmedämmverbundsysteme unterscheiden drei Fälle: 1. Der Untergrund ist so beschaffen, dass für die Standsicherheit des Wärmedämmsystems eine ausschliessliche Verklebung ausreicht (unverputztes Mauerwerk).
2. Ist eine Fassade nicht ausreichend tragfähig, dazu zählen auch ein lediglich verputztes oder/und mit Anstrich versehenes Mauerwerk, muss zusätzlich gedübelt werden.
3. Bei mechanisch befestigten Systemen handelt es sich um sogenannte Schienensysteme, bei denen die Halteschienen zur Befestigung des Wärmedämmverbundsystems, mit bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln im Untergrund verankert werden müssen. |